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CE-Kennzeichnung für Pflanzenlampen

Die CE-Kennzeichnung soll die Einhaltung von EU-Richtlinien gewährleisten
EU-Verordnungen

Die EU gibt und gab verschiedene Richtlinien und Sicherheitsvorschriften für elektronische Geräte heraus. Die wichtigsten für eine LED-Pflanzenlampe sind die CE-Richtlinien und die integrierten RoHS.

Das CE auf einem elektronischen Produkt steht für Communauté Européenne und soll die Einhaltung aller für das Produkt relevanten, bis dato erlassenen Richtlinien kennzeichnen, auch der RoHS-Richtlinien. Jedoch kommt es immer wieder zu Fälschungen und Fehlkennzeichnungen. RoHS ist die Abkürzung für englisch: Restriction of Hazardous Substances, zu deutsch: Beschränkung gefährlicher Stoffe und soll die Verwendung potenziell schädlicher Stoffe in Produkten unterbinden.

In unserem LED-Pflanzenlampen Test haben wir auch die günstigen LED-Pflanzenlampen Bestseller getestet. Darunter waren zwei Lampen mit gefälschter CE-Kennzeichnung.

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EU-Richtlinien für Pflanzenlampen

CE-Richtlinien

Die CE-Kennzeichnung wird vom Hersteller selbst angebracht. Es besagt, dass alle für das Produkt geltenden EU-Richtlinien eingehalten werden. Die Hersteller überblicken aber oftmals den Dschungel aus Richtlinien nicht, stehen aber in der Beweislast. Oft wird deshalb eine unabhängige Prüfstelle beauftragt, die Einhaltung der Richtlinien zu prüfen. Die immer vierstellige Kennnummer dieser Prüfstellen ist dann neben dem CE-Kennzeichen anzubringen. Ebenso postalische Anschrift und Name des Inverkehrbringers. Generell bedürfen alle in der EU vertriebenen Leuchten des CE-Kennzeichens. LED-Pflanzenlampen unterliegen insbesondere folgenden Richtlinien:

  • Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie)

Sie regelt die Sicherheit elektrischer Geräte und gilt für elektrische Geräte mit einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom.

  • Richtlinie 2014/30/EU (elektromagnetische Verträglichkeit)

Sie soll gewährleisten, dass die elektromagnetische Strahlung, die von einem Produkt ausgeht, nicht mit anderen Geräten interferiert und es selbst nicht störanfällig durch elektromagnetische Strahlung ist.

  • Richtlinie 2009/125/EG (Ökodesign-Richtlinie)

Sie soll sicherstellen, dass die in der EU vertriebenen Produkte bei höchstmöglicher Energieausbeute möglichst wenig Energie verbrauchen. Dies soll eine bessere Umweltverträglichkeit durch die Einsparung von Ressourcen nach sich ziehen.

  • Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-Richtlinien)

Diese Richtlinie dient zur Verbannung gefährlicher, umweltschädlicher Substanzen aus dem Elektroschrott. Sie verbietet die Verwendung verschiedener Materialien, wie Blei, Cadmium, Quecksilber, verschiedene Weichmacher und Flammschutzmittel. 

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Falsche Kennzeichnung und Fälschungen

Leider wird mit der Kennzeichnung oft Schindluder getrieben. Hersteller aus dem Ausland kleben es ihren Produkten auf, ohne sich an die Richtlinien gehalten zu haben. Wird versucht diesen Hersteller in die Beweislast zu nehmen, scheitert dies meist an nationalen Grenzen und  fehlender internationaler Regelungen. Es ist darauf zu achten, dass ausländische Hersteller einen Ableger innerhalb der EU betreiben oder ihre Produkte über einen europäischen Händler vertreiben.

Des Weiteren wird das Kennzeichen auch einfach mit sehr geringen graphischen Abweichungen vom Original verklebt. Dies stellt  keinen Betrug dar.

Es ist also darauf zu achten, dass das CE-Zeichen den Proportionen des europäischen Originals entspricht. Um wirklich sicherzugehen ein CE konformes Produkt in Händen zu halten, kann man die von der EU vorgeschriebene CE-Konformitätserklärung des Herstellers anfordern.

Gewährleistung

Händler, die in Europa ansässig sind, sind der Gewährleistungspflicht von mindesten zwei Jahren unterworfen, die in der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie (EG-RL 99/44) geregelt ist. Werden innerhalb der ersten sechs Monate nach Erwerb eines Produktes Mängel offenbar liegt die Beweispflicht beim Verkäufer, da angenommen wird, dass sich so bald nach dem Kauf nur Mängel zeigen, die bereits beim Kauf vorlagen oder im Keim angelegt waren. Danach liegt die Beweispflicht beim Käufer. Oft ist es dem privaten Endnutzer nicht möglich einen von vornherein vorhandenen Mangel als solchen nachzuweisen. Doch eine Fälschung des CE-Kennzeichens oder Abweichungen von den CE-Richtlinien ist klar ein Mangel, die den Verkäufer in die Gewährleistungspflicht nimmt.

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Hier sehen sie geläufige Fälschungen der CE-Kennzeichnung. Oben sind die Buchstaben näher aneinander gerückt worden. Unten ist der Mittelstrich des "E" zu lang.

Um sicherzugehen, dass ein Produkt CE-Standards entspricht, kann die CE-Konformitätserklärung des Herstellers angefordert werden.